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Glossar

  • sset Deal: Unternehmenserwerb durch den Kauf aller Wirtschaftsgüter (englisch: assets)
  • bAV = betriebliche Altersversorgung. Diese kann erheblichen Einfluss auf den Unternehmenswert und die Kaufpreisfindung haben
  • BMWI: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • BoB = Bürgschaft ohne Bank
  • Change of Control: Vertragsklausel die ein Kündigungsrecht bei Wechsel der Leitungsfunktion im Unternehmen darstellt
  • COSME = Programme for the Competitiveness of Enterprises and SMEs 2014-2020
    Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU und die Schaffung eines günstigen Umfelds für Neugründungen und Expansion von Unternehmen
  • „De-minimis“ Beihilfen: Beihilfe eines EU Mitgliedsstaats an ein Unternehmen, dessen Betrag als geringfügig und nicht wettbewerbsverzerrend angesehen wird
  • Due Diligence (DD): Sorgfältigkeitsprüfung; Durchleuchtung des Unternehmens unter verschiedenen Gesichtspunkten wie rechtlich (legal DD), finanziell (financial DD), Umwelt- und Sicherheitsaspekte (HSE DD) und Markt (market DD)
  • Discounted Cash Flow (DCF) Methode: Methode der Unternehmensbewertung, in der zukünftige Zahlungsströme barwertig auf den Veräusserungszeitpunkt diskontiert (abgezinst) werden
  • Earn-out Komponente: Nachgelagerte Kaufpreis Komponente in Abhängigkeit künftiger Ertragslage. Wird zur Überbrückung von unterschiedlichen Ertragseinschätzungen verwendet
  • ERFE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
  • ERP = European Recovery Program: Europäisches Wiederaufbauprogramm, dass auf den Marshall-Plan zurück geht.
  • ESF: Europäischer Sozialfonds
  • Firmenwert / Goodwill: Residualgröße zwischen Kaufpreis und Wert der erworbenen Vermögenswerte
  • HWK: Handwerkskammer
  • IHK: Industrie- und Handelskammer
  • Key Person Insurance siehe auch Schlüsselkraftversicherung
  • Kleine und mittlere Unternehmen („KMU“)-Definition (der EU):
    • Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter, bis zu € 50 Mio. Umsatz oder bis zu € 25 Mio. Bilanzsumme
    • Kleinunternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter, bis zu € 15 Mio. Umsatz oder € 7,5 Mio. Bilanzsumme.
    • Kleinstunternehmen: bis 10 Mitarbeiter, bis zu € 900.000 Umsatz oder € 450.000 Bilanzsumme.
  • Leverage Buy-Out: Unternehmenserwerb unter hohem Fremdmittel Einsatz
  • Letter of Intent: Absichtserklärung zum Unternehmenserwerb
  • Management Buy-In: Unternehmenserwerb durch ein externes Management (Team)
  • Management Buy-Out: Unternehmenserwerb durch das interne Management (Team)
  • Memorandum of Understanding: Vorvertrag zum Unternehmenserwerb in dem die Rahmenbedingungen des angestrebten Kaufvertrags ausformuliert werden
  • Mezzanine: Mischform der Finanzierung aus Eigen- und Fremdkapitalelemen-ten. Es kann eigenkapitalähnlich wie bei einer stillen Beteiligung (sog. Equity Mezzanine) oder mit Fremdkapitalcharakter (sog. Debt Mezzanine) in Form von nachrangigen Darlehen gewährt werden
  • NDA (non-disclosure agreement): Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Post Merger Integration: Die Integrationsphase nach dem Erwerb eines Unternehmens(teils) durch ein anderes Unternehmen. Hier werden Prozesse und Strukturen vereinheitlicht und organisatorisch zusammengefasst. Die Herausforderungen in dieser Phase (unterschiedliche Unternehmenskulturen) werden häufig unterschätzt, während Synergieeffekte überschätzt werden.
  • Schlüsselkraftversicherung siehe auch Key Person Insurance
  • Share Deal: Unternehmenserwerb durch Kauf der Gesellschaftsanteile (englisch: shares)
  • Stille Beteiligung: Vermögenseinlage gegen Gewinnbeteiligung auf Basis §§ 230 ff. HGB
  • Synergie: Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Zusammenarbeit“. Im Rahmen des Unternehmenserwerbs durch ein anderes Unternehmen sind hier die Skaleneffekte (economies of scale), Verbundeffekte (economies of scope) und der Know-how Transfer gemeint. Die Synergieeffekte sollen einen Mehrwert gegenüber der Summe der Einzelteile ergeben.
  • Teilhaberversicherung
  • USP (unique selling proposition): Alleinstellungsmerkmal bzw. herausragende Leistungsmerkmale (in der Differenzierung zu Mitbewerbern)
  • Verkäufer Darlehen / Vendor Note: Beteiligung des Verkäufers an der Erwerbs-finanzierung über Nachrang-Darlehen